Gastaufnahmevertrag - Vertragliche Bindungen bei der Buchung von Ferienwohnungen
Mit einer mündlichen oder schriftlichen Unterkunftsreservierung hat der Vermieter mit dem Gast einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen. Es kommen die Bestimmungen des befristeten Mietvertrages aus dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) und zusätzlich die Rahmen-Mietordnung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zur Anwendung.
Rahmen-Mietordnung
- Der Gastaufnahmevertrag ist geschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Parteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtbeanspruchung der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen der Internationalen Hotelordnung bei der Übernachtung in Ferienwohnungen 20 % des Übernachtungspreises.
- Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Bis zur anderweitigen Vermietung des Hauses haftet der Gast nach Ziffer 4.
- Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
- Die Anreise sollte, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, erst ab 14.00 Uhr, die Abreise bis 10.00 Uhr erfolgen.
Bei Stornierung der Ferienwohnung werden 80 % des Mietpreises in Rechnung gestellt.
Wir sind aber um eine Weitervermietung bemüht und werden Ihnen, im Falle einer Stornierung, detaillierte Abrechnungen liefern.
Diesen Gastaufnahmevertrag können Sie auch als PDF-Datei herunterladen.